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Zwar sind in der derzeitig gültigen CoronaSchVO keine Hygiene- und Infektionsstandards zugefügt, jedoch sind Chorproben in der Zeit des „harten Lockdowns“ durch die Regelungen ausgeschlossen.
Weiter heißt es in der CoronaSchVO, dass Konzerte und Aufführungen unzulässig sind, Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen untersagt sind. (Vgl. §8 „Kultur“, Abs. 1 u. 3, CoronaSchVO)[…]
…wir wünschen uns, dass bald wieder „Normal“ werden kann, ohne Kultur wird es sehr ruhig mit und um uns allen…
Bliebt alle gesund! Ein besseres und erfolgreicheres Jahre 2021 wünschen wir Dir, Ihnen und uns, was dieses Ausnahmejahr 2020 nun ablösen möge!